Erbrecht einfach verstehen!
Es wurden noch nie soviele Werte vererbt wie heutzutage! Gleichzeitig wird die Situation rund ums Erben immer schwieriger:
- familiäre Bände sind nicht mehr das non plus ultra
- Patchwork-Familien nehmen zu
- viele Rentner genießen ihren Lebensabend dort, wo die Sonne scheint: Thailand, Spanien, Florida, …
Die klassische Erbfolge tritt damit immer seltener ein. Führer hat der Erstgeborene meist die Firma übernommen und fortgeführt. Heute arbeitet er vielleicht in den USA und hat garkein Interesse daran. Auch wird das Finden der Erben immer schwerer, wenn diese weltweit verteilt wohnen.
Das alles führt dazu, dass man sowohl als Erblasser wie auch als Erbe, z.B. auch gemeinsam mit anderen Miterben in einer Erbengemeinschaft, gut daran tut, mit den Grundlagen des Erbrechts vertraut zu sein. Was ist ein Testament und wann ist es gültig? Kann ich als Erbe meine Haftung beschränken ohne gleich die Erbschaft ausschließen zu müssen? Macht es vielleicht Sinn auf das Erbe zu verzichten und besser den Pflichtteil zu nehmen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie hier auf erbrecht360.de.
Viel Spaß beim Lesen und viel Erfolg!
Aktuelles aus meinem Blog zum Erbrecht
Erbschaft ausschlagen oder Erbteil verkaufen
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Wer als Erbe berufen ist und die Erbschaft nicht annehmen möchte, kann die Erbschaft ausschlagen. Auf die Gründe kommt es nicht an. Das Recht, eine Erbschaft auszuschlagen, ist eine Konsequenz daraus, dass ein Erbe mit dem Ableben des Erblassers automatisch Erbe wird, wenn er als gesetzlicher oder als testamentarisch berufener Erbe Rechtsnachfolger des Erblassers wird. Die Ausschlagung kommt meist deshalb in Betracht, weil der Nachlass überschuldet ist und die Verbindlichkeiten die Vermögenswerte übersteigen. Ist man hingegen Miterbe einer Erbengemeinschaft, so kommt neben der Ausschlagung auch in Betracht, den Erbteil zu verkaufen.
Erben oder ausschlagen
Der Erbe kann die Erbschaft nur insgesamt annehmen oder insgesamt ausschlagen. Es besteht keine Möglichkeit, sich einzelne Vermögenswerte aus dem Nachlass herauszusuchen und den Rest auszuschlagen. Die Ausschlagung kann nicht mit einer Bedingung verbunden werden, dergestalt, dass der Erbe die Erbschaft ausschlägt, falls sie sich als überschuldet erweist. Umgekehrt kann er die Erbschaft auch nicht unter der Bedingung annehmen, dass sich die Erbschaft nicht als überschuldet erweist. Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben in Erbengemeinschaft, kann jeder Miterbe für sich allein die Erbschaft ausschlagen, unabhängig davon, welche Entscheidung die anderen Miterben treffen. Dabei muss jeder […]
Sie haben eine Eigentumswohnung geerbt? Dann sollten Sie das zum Thema Hausverwaltung wissen!
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Derzeit wird in Deutschland viel geerbt und schaut man auf das Vermögen, was in den nächsten Jahren noch vererbt wird oder per Schenkung an zukünftige Erben übertragen wird, so handelt es sich um immense Werte. In diesem Zusammenhang geht es in zahlreichen Fällen nicht nur um Bargeld, sondern oftmals auch um Wohneigentum. So kann es auch Ihnen passieren, dass Sie eines Tages etwa ein ganzes Haus, Teile eines Hauses oder eine Eigentumswohnung erben. Gerade in Bezug auf Eigentumswohnungen und der damit einhergehenden Verwaltung kennen sich nur wenige Menschen gut aus. Dies trifft nicht selten auch auf langjährige Wohnungsbesitzer zu. Das mag ein wenig verwunderlich klingen, denn mit einer Eigentumswohnung kann man nicht nur in finanzieller Hinsicht sehr auf die Nase fallen, wenn man von einer unseriösen Verwaltung betreut wird oder wenn die dazugehörige Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) folgenreiche Entscheidungen trifft, die nichts mit ordnungsgemäßer Verwaltung zu tun haben. Daher möchte dieser Artikel als Informationsquelle dienen, wenn Sie eine Eigentumswohnung geschenkt bekommen oder geerbt haben, und Ihnen eine Einführung in die wichtigsten Punkte rund um die Verwaltung von WEG-Eigentum zur Verfügung stellen.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft als grundlegendes Prinzip einer Eigentumswohnung
Sofern […]
Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
Mit dem Erbfall geht das Vermögen des Erblassers auf den oder die Erben über. Da der Erblasser wegen seines Ablebens nicht mehr Träger von Rechten und Pflichten sein kann, tritt zwangsläufig der Erbe an seine Stelle.
Was bedeutet erben?
Der Erbe wird Rechtsnachfolger des Erblassers und übernimmt alle in der Person des Erblassers begründeten Rechte und Pflichten. Der Erbe übernimmt damit die Vermögenswerte und erwirbt das Recht, diese nach eigenem Gutdünken und eigenem Ermessen zu nutzen. Wird er Eigentümer eines Einfamilienhauses, kann er in das Haus selbst einziehen und darin wohnen, es vermieten oder verkaufen oder letztlich auch leer stehen lassen. Ist das Haus mit Grundschulden belastet, übernimmt aber auch die Verpflichtung, die über die Grundschuld abgesicherte Darlehensschuld des Erblassers gegenüber der Bank abzuzahlen. Der Erbe kann also nicht nur den Vermögenswert übernehmen und daraus Rechte ableiten, sondern muss auch die mit dem Nachlass einhergehenden Verbindlichkeiten übernehmen. Er kann den Nachlass nur insgesamt erwerben, nicht aber einzelne Werte daraus.
Was sind Nachlassverbindlichkeiten?
Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören die vom Erblasser stammenden Schulden. Hat der Erblasser ein Fahrzeug gekauft, aber noch nicht bezahlt, muss der Erbe aus dem Nachlass den Kaufpreis bezahlen. Hatte der Erblasser noch […]
Die Gesamthandsgemeinschaft
Die Erbengemeinschaft kann sich auch in ein Grundbuch eintragen lassen, indem sie die Namen der Miterben eintragen lässt mit dem Zusatz „in Erbengemeinschaft nach Name des Erblassers“. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Miterben der Erbengemeinschaft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen, die den Zweck verfolgt, das Erbe dauerhaft zu verwalten.
Wie schon erwähnt, steht die Verwaltung des Nachlasses den Miterben nach § 2038 BGB gemeinschaftlich zu, die mit dem Gebot der Ordnungsmäßigkeit und der Verpflichtung einhergeht, dass jeder Miterbe den anderen gegenüber zur Mitwirkung verpflichtet ist. Des Weiteren besagt der § 2038 BGB, dass jeder Miterbe zur Erhaltung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen, zum Beispiel Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen wie die Abdichtung eines Wasserlecks im Haus, auch ohne Mitwirkung der anderen treffen. Dabei entscheidet der Einzelfall, ob eine Maßnahme unter den Aspekt der ordnungsgemäßen Verwaltung subsumiert werden kann. Im Rahmen dieser Entscheidung sind vor allem das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen sowie eine drohende Gefahr zu berücksichtigen. Entschieden wird in der Regel durch Beschluss der Erbengemeinschaft, der im Hinblick auf die ordnungsgemäße Verwaltung und Benutzung der Nachlassgegenstände durch Stimmenmehrheit der Anteile gemäß §§ 2038, 745 BGB herbeigeführt wird. Außerordentliche Maßnahmen wie der […]
Die Gesamthandsgemeinschaft
Was ist eine Gesamthandsgemeinschaft?
Eine Gesamthandsgemeinschaft ist, wie ihr Name schon andeutet, eine Gemeinschaft von Menschen, denen ein bestimmtes (Sonder-)Vermögen gemeinschaftlich zusteht. Dabei hat jede Person einen ideellen Anteil an dem gesamten Vermögen, dem sogenannten Gesamthandsvermögen. Dies ist stets von jedem Privatvermögen des Einzelnen zu trennen. Sachenrechtlich ist jedoch jeder Eigentümer des gesamten Vermögens oder der Sache. Im Gegensatz zur Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741 ff. BGB) gehört hier also jedem alles. Durch die gesamthänderische Bindung kann die Gesamthandsgemeinschaft nur zusammen über Gegenstände des Vermögens verfügen. Über seinen jeweiligen ideellen Anteil des Vermögens kann aber jeder frei verfügen. Hierauf wird noch weiter untenstehend näher eingegangen. Ihren Ursprung hat die Rechtsfigur der Gesamthandsgemeinschaft im germanischen Recht, was eine Besonderheit im deutschen Zivilrecht ist. Da das deutsche Zivilrecht und damit insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch römisch-rechtlich geprägt ist.
Das Zivilrecht kennt verschiedene Gesamthandsgemeinschaften: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705-740 BGB), von der sich die Personenhandelsgesellschaften wie die offene Handelsgesellschaft (§ 105 Abs. 3 HGB) und die Kommanditgesellschaft (§ 161 Abs. 2 HGB) ableiten lassen; die eheliche Gütergemeinschaft (§ 1419BGB); den nicht rechtsfähigen Verein (§ 54 S. 1 BGB); die Wohnungseigentümergemeinschaft; die Urhebergemeinschaft (§ 8 Abs. 2 S. […]
Vermächtnis
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Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, kann darin zusätzlich ein Vermächtnis aussetzen. Unter Vermächtnis versteht das Gesetz die „Zuwendung eines Vermögensvorteils“ (§ 1939 BGB). Diejenige Person, die den Vermögensvorteil erhalten soll, ist Vermächtnisnehmer. Der Vermächtnisnehmer kann zugleich auch Erbe sein, muss aber nicht. Meist besteht die Absicht des Erblassers darin, seinen Erben zu verpflichten, einer dritten Person oder einer Institution aus bestimmten Gründen einen Vermögensvorteil zukommen zu lassen. Der Vermächtnisnehmer wird mit dem Erbfall nicht direkt Eigentümer, sondern muss seinen Anspruch gegenüber dem Erben oder der Erbengemeinschaft ausdrücklich geltend machen. Die Erben sind dann verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen.
Gegenstand eines Vermächtnisses
Typisches Beispiel: Der Erblasser war Tierliebhaber und verpflichtet den Alleinerben im Testament dazu, dem örtlichen Tierschutzverein nach seinem Ableben aus dem Nachlass einen Betrag von 5000 € zukommen zu lassen. Gegenstand eines Vermächtnisses kann jeder Vermögensvorteil sein. Es kommen somit Sachen, Forderungen, Geldbeträge, die Zahlung einer Rente, die Befreiung von einer Verbindlichkeit (z.B. Darlehensschuld), die Einräumung eines Wohnrechts in einer Eigentumswohnung oder die monatliche Ausbildungshilfe für den Enkel in Betracht.
Unterscheidung Erbeinsetzung oder Vermächtnis
Das Vermächtnis ist keine Erbeinsetzung. Es begründet für den Vermächtnisnehmer lediglich das Recht, […]
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