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Erbrecht: Rechtsnachfolge bei Tod
Das Erbrecht als immer wichtiger werdendes Rechtsgebiet
In der jetzigen Generation werden zahlreiche Menschen zu Erben. Das liegt vor allen Dingen daran, dass sich die Nachkriegsgeneration oft ein nicht unbeträchtliches Vermögen aufbaute. Zu diesen Vermögen zählen Immobilien ebenso wie Ersparnisse in Form von, Sparbüchern, Aktien und Wertpapieren. Vor allen Dingen, wenn Immobilien in der guten Lage einer Großstadt vererbt werden, kann das Erbe schnell einen sehr hohen Wert erreichen. Es stellt sich die Frage, wie man nun zu einem Erbe wird. Wenn eine Person verstorben ist und ein Vermögen hinterließ, kann es sein, dass sie ein Testament verfasst hat oder auch nicht. Wenn kein Testament errichtet wurde, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese wird in verschiedene Ordnungen unterteilt. Erben der ersten Ordnung sind die Kinder und Ehegatten des Erblassers. Erben zweiter Ordnung die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Erben dritter Ordnung die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Die Erben einer vorherigen Ordnung schließen immer die Erben der nachfolgenden Ordnung aus. Wenn Sie also mit einer verstorbenen Person relativ nah verwandt waren und diese kein Testament hinterließ, ist die Chance groß, dass Sie alleine oder zusammen mit anderen Erben ein Erbe antreten können. Je nach der Höhe des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad müssen Sie dann entsprechende Steuern bezahlen. Auskunft über die Höhe der Steuern erhalten Sie bei dem zuständigen Finanzamt.
Wenn eine verstorbene Person kein Testament hinterließ und auch keine näheren Verwandten hatte, müssen die Erben oft erst ermittelt werden. Zu diesem Zweck setzt das Nachlassgericht am zuständigen Amtsgericht einen Nachlassverwalter ein. Es gibt dann Firmen, die sich auf die Erbenermittlung spezialisiert haben. Diese können in akribischer Kleinarbeit über die Erstellung von Stammbäumen die Erben ermitteln. Ein solches Verfahren kann oft mehrere Jahre dauern. Natürlich fallen für die Ermittlung von Erben Gebühren an. Diese können den Nachlass erheblich schmälern. Es ist daher immer sinnvoll, dass man bei Vorhandensein eines Vermögens ein Testament verfasst. In diesem kann man eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen. Es gibt dann keine Schwierigkeiten, wenn der Todesfall eintritt. Das Testament kann bei einem Notar verfasst werden oder handgeschrieben sein. Ein notarielles Testament bietet eine bessere Sicherheit, dass der letzte Wille des Verstorbenen berücksichtigt wird. Bei einem handgeschriebenen Testament können Fehler auftreten. Oft muss dann ein Nachlassrichter auslegen, was der letzte Wille des Verstorbenen war. Es kann dann immer zu Unstimmigkeiten kommen. Für das notarielle Testament fallen Gebühren an. Das handgeschriebene Testament verursacht keine Kosten. Die Testamente können bei dem Nachlassgericht hinterlegt werden. Dann stellt man auf jeden Fall sicher, dass das Testament berücksichtigt wird. Für die Hinterlegung des Testaments fallen Gebühren an, die sich nach dem Wert des Nachlasses richten.
Mein Tipp: lesen Sie die Checkliste Todesfall!
Was versteht man unter einer Erbengemeinschaft?
Gerade wenn kein Testament verfasst wurde, erben oft verschiedene Menschen zusammen nach Bruchteilen. Diese Mehrheit von Erben bezeichnet man als Gemeinschaft. Wenn sich die Erben einig sind, wie der Nachlass verteilt werden soll, gibt es keine Schwierigkeiten. Wenn Uneinigkeit besteht, ist es schwierig, zum Beispiel eine Immobilie zu verkaufen. Das ist nämlich nur dann möglich, wenn alle Angehörigen der Gemeinschaft einverstanden sind. Ein letzter Ausweg ist dann oft die Teilungsversteigerung zur Auflösung der Erbengemeinschaft. In dem Fall wird eine Immobilie versteigert und der Erlös an die Erben nach ihrem Anteil an dem Erbe verteilt. Das Problem ist, dass bei einer Versteigerung oft wesentlich geringere Erlöse erzielt werden. Ein Testament kann also nach dem Tod viele Schwierigkeiten verhindern.
Wenn nicht klar ist, ob ein Testament ordnungsgemäß errichtet wurde, kann es angefochten werden. Das ist häufig der Fall, wenn sich Verwandte des Erblassers benachteiligt fühlen. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann hierbei eine große Hilfe sein. Es kommt dann nämlich zu einem Verfahren vor dem Zivilgericht, bei dem über die Wirksamkeit des Testaments entschieden wird. Ein solcher Rechtsstreit ist langwierig und mit relativ hohen Kosten verbunden. Es ist also immer besser, wenn man sich vorher einigt.
Wenn ein Nachlass überschuldet ist, kann man ein Erbe auch ausschlagen. Die Ausschlagung muss in der Regel innerhalb von sechs Wochen ab der Kenntnis von dem Erbfall erfolgen. So kann man verhindern, dass man für die Verbindlichkeiten des Erblassers aufkommen muss. Es wäre sehr ungünstig, wenn man sonst für Schulden aufkommen müsste, die man gar nicht verursacht hat. Bei den Banken kann man sich vorher über den Vermögensstand des Erblassers erkundigen.
Da immer mehr Erbschaften gemacht werden, ist das Erbrecht zu einem sehr wichtigen Rechtsgebiet geworden. Immerhin kann es hier um sehr große Summen gehen. Oft werden auch Rivalitäten unter Geschwistern ausgetragen, die schon immer bestanden. Am besten wäre es, wenn man schon zu Lebzeiten über die Verteilung des Nachlasses spricht. Dann kommt es später nicht zu Unstimmigkeiten. Viele Menschen scheuen sich aber, über den Tod nachzudenken, wenn sie sich noch bester Gesundheit erfreuen. Ein ordentlich verfasstes Testament kann aber viele Schwierigkeiten ausräumen und sorgt für Klarheit unter den potenziellen Erben. Eine Beratung bei einem Fachanwalt kann hilfreich sein.