Sie haben eine Eigentumswohnung geerbt? Dann sollten Sie das zum Thema Hausverwaltung wissen!
Dieser Beitrag enthält Werbung. Derzeit wird in Deutschland viel geerbt und schaut man auf das Vermögen, was in den nächsten Jahren noch vererbt wird oder per Schenkung an zukünftige Erben übertragen wird, so handelt es sich um immense Werte. In diesem Zusammenhang geht es in zahlreichen Fällen nicht nur um Bargeld, sondern oftmals auch um Wohneigentum. So kann es auch Ihnen passieren, dass Sie eines Tages etwa ein ganzes Haus, Teile eines Hauses oder eine Eigentumswohnung erben. Gerade in Bezug auf Eigentumswohnungen und der damit einhergehenden Verwaltung kennen sich nur wenige Menschen gut aus. Dies trifft nicht selten auch auf langjährige Wohnungsbesitzer zu. Das mag ein wenig verwunderlich klingen, denn mit einer Eigentumswohnung kann man nicht nur in finanzieller Hinsicht sehr auf die Nase fallen, wenn man von einer unseriösen Verwaltung betreut wird oder wenn die dazugehörige Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) folgenreiche Entscheidungen trifft, die nichts mit ordnungsgemäßer Verwaltung zu tun haben. Daher möchte dieser Artikel als Informationsquelle dienen, wenn Sie eine Eigentumswohnung geschenkt bekommen oder geerbt haben, und Ihnen eine Einführung in die wichtigsten Punkte rund um die Verwaltung von WEG-Eigentum zur Verfügung stellen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft als grundlegendes Prinzip einer Eigentumswohnung Sofern Sie nicht eine Wohnung in Ihrem eigenen Haus besitzen, ist Ihre Eigentumswohnung stets mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft verbunden. Dies bedeutet, dass Ihnen nicht nur die eigentliche Wohnung gehört, sondern ebenfalls Anteile am Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft. Es handelt sich dabei um einen anteiligen Besitz am Gebäude und an möglichen Außenanlagen, beispielsweise einem Garten. In der Nutzung Ihres Sondereigentums, also der Wohnung, sind Sie weitestgehend frei, was jedoch auf das Gemeinschaftseigentum eben nicht zutrifft. Hier entscheiden alle Eigentümer gemeinschaftlich und zwar mittels sogenannten Beschlüssen auf den regelmäßig stattfindenden Eigentümerversammlungen. Nach [...]