LL.M-Studiengang im Versicherungsrecht
Für Jurastudenten, die nach der Absolvierung ihres ersten oder zweiten Staatsexamens an weiteren Ausbildungs- bzw. Spezialisierungsmöglichkeiten interessiert sind, könnte der LL.M.-Studiengang im Versicherungsrecht an der Universität Münster interessant sein. Das Versicherungsrecht vereint die beiden Fachrichtungen der Rechtswissenschaften und des Versicherungswesens inhaltlich und richtet sich in erster Linie an Studenten, die eine Karriere als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Juristen anstreben und eher geringe Ambitionen in Richtung einer Erbengemeinschaft haben. Ein erfolgreich abgeschlossener LL.M.-Abschluss bietet hierfür einige Vorteile. Was ist der LL.M.-Abschluss und was bringt er? Beim LL.M. (lateinische für "Legum Magister") bzw. "Master of Laws" handelt es sich um einen akademischen Titel innerhalb der Rechtswissenschaften. Ein LL.M.-Studium entspricht also einem Masterstudium der Rechtswissenschaften, das meistens in einer vertiefenden Spezialisierung absolviert wird. Während der Master of Laws unter Anwälten in den anglo-sächsischen Ländern (Großbritannien, USA, etc.) schon seit Jahrzehnten populär und anerkannt ist, ist er in Deutschland erst seit kurzem angekommen. Doch mittlerweile gilt er auch hierzulande als Qualitätsmerkmal und kann für Jura-Absolventen vor allem nach dem zweiten Staatsexamen zu vielen Vorteilen verhelfen. Ein abgeschlossenes Masterstudium in einem spezifischen, rechtswissenschaftlichen Feld signalisiert potentiellen Kanzleien oder andersartigen Arbeitgebern eine besonders große Expertise in dem entsprechenden Rechtsfeld. Dieses bewusste Setzen eines Interessenschwerpunkts verspricht zum einen größere Chancen beim Jobeinstieg, zum anderen aber auch finanzielle Vorteile. So verdient ein Träger des LL.M.-Titels durchschnittlich 10.000 Euro mehr im Jahr im Vergleich zu einem Juristen, der "nur" das zweite Staatsexamen abgelegt hat. Voraussetzungen für ein LL.M.-Studium Grundsätzlich ist für ein Masterstudium innerhalb der Rechtswissenschaften oftmals nicht einmal das erste Staatsexamen nötig. Ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor-Studium in einem Studiengang mit juristischen Inhalten kann je nach Spezialisierungsrichtung bereits genug sein. Um als Volljurist arbeiten zu können, braucht man natürlich trotzdem das zweite Staatsexamen. Jurastudenten steht dabei bereits nach dem ersten abgeschlossenen Staatsexamen der [...]