Erbrecht einfach verstehen!
Es wurden noch nie soviele Werte vererbt wie heutzutage! Gleichzeitig wird die Situation rund ums Erben immer schwieriger:
- familiäre Bände sind nicht mehr das non plus ultra
- Patchwork-Familien nehmen zu
- viele Rentner genießen ihren Lebensabend dort, wo die Sonne scheint: Thailand, Spanien, Florida, …
Die klassische Erbfolge tritt damit immer seltener ein. Führer hat der Erstgeborene meist die Firma übernommen und fortgeführt. Heute arbeitet er vielleicht in den USA und hat garkein Interesse daran. Auch wird das Finden der Erben immer schwerer, wenn diese weltweit verteilt wohnen.
Das alles führt dazu, dass man sowohl als Erblasser wie auch als Erbe, z.B. auch gemeinsam mit anderen Miterben in einer Erbengemeinschaft, gut daran tut, mit den Grundlagen des Erbrechts vertraut zu sein. Was ist ein Testament und wann ist es gültig? Kann ich als Erbe meine Haftung beschränken ohne gleich die Erbschaft ausschließen zu müssen? Macht es vielleicht Sinn auf das Erbe zu verzichten und besser den Pflichtteil zu nehmen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie hier auf erbrecht360.de.
Viel Spaß beim Lesen und viel Erfolg!
Aktuelles aus meinem Blog zum Erbrecht
Testament
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Jeder Mensch hat das Recht, ein Testament zu errichten. Dieses Recht wird als Testierfreiheit bezeichnet. Bei einem Testament handelt es sich um eine Verfügung von Todes wegen, in der der Erblasser seinen letzten Willen erklärt. Wer ein Testament errichtet, ändert damit die Standardregeln der gesetzlichen Erbfolge in seinem Sinne ab. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben die nächsten Verwandten des Erblassers und dessen Ehegatte. Wer die gesetzliche Erbfolge als ungerecht oder unpassend empfindet, kann in einem Testament genau bestimmen, welche Person ihn beerben soll. Das ist besonders wichtig, wenn ein Unternehmen vererbt werden soll. Denn nicht jeder ist Willens oder in der Lage ein Unternehmen auch entsprechend zu führen. Die Testierfreiheit bietet alle Möglichkeiten, den letzten Willen individuell zu gestalten. So kann eine Person als Alleinerbe eingesetzt werden. Zugleich können mit der Einsetzung eines Alleinerben andere gesetzliche Erben „enterbt“ und damit auf den Pflichtteil verwiesen werden. Auch kann im Testament durch eine Teilungsanordnung angeordnet werden, welcher gesetzliche Erbe welchen Vermögenswert erhalten soll oder der Erblasser ändert die gesetzlich vorgesehenen Erbquoten in seinem Sinne ab.
Art des Testaments
Es gibt verschiedene Arten von Testamenten. Das eigenhändige Testament kann der Erblasser […]
LL.M-Studiengang im Versicherungsrecht
Für Jurastudenten, die nach der Absolvierung ihres ersten oder zweiten Staatsexamens an weiteren Ausbildungs- bzw. Spezialisierungsmöglichkeiten interessiert sind, könnte der LL.M.-Studiengang im Versicherungsrecht an der Universität Münster interessant sein. Das Versicherungsrecht vereint die beiden Fachrichtungen der Rechtswissenschaften und des Versicherungswesens inhaltlich und richtet sich in erster Linie an Studenten, die eine Karriere als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Juristen anstreben und eher geringe Ambitionen in Richtung einer Erbengemeinschaft haben. Ein erfolgreich abgeschlossener LL.M.-Abschluss bietet hierfür einige Vorteile.
Was ist der LL.M.-Abschluss und was bringt er?
Beim LL.M. (lateinische für „Legum Magister“) bzw. „Master of Laws“ handelt es sich um einen akademischen Titel innerhalb der Rechtswissenschaften. Ein LL.M.-Studium entspricht also einem Masterstudium der Rechtswissenschaften, das meistens in einer vertiefenden Spezialisierung absolviert wird.
Während der Master of Laws unter Anwälten in den anglo-sächsischen Ländern (Großbritannien, USA, etc.) schon seit Jahrzehnten populär und anerkannt ist, ist er in Deutschland erst seit kurzem angekommen. Doch mittlerweile gilt er auch hierzulande als Qualitätsmerkmal und kann für Jura-Absolventen vor allem nach dem zweiten Staatsexamen zu vielen Vorteilen verhelfen. Ein abgeschlossenes Masterstudium in einem spezifischen, rechtswissenschaftlichen Feld signalisiert potentiellen Kanzleien oder andersartigen Arbeitgebern eine besonders große Expertise in dem entsprechenden Rechtsfeld. Dieses bewusste Setzen eines Interessenschwerpunkts verspricht zum einen größere Chancen beim Jobeinstieg, […]
Pflichtteil
Jeder Mensch hat das Recht, eine letztwillige Verfügung von Todes wegen zu verfassen und im Wege eines Testaments oder eines Erbvertrages das gesetzliche Erbrecht des gesetzlichen Erben zu verändern. Herkömmlicherweise spricht man dann davon, dass der gesetzliche Erbe „enterbt“ wird. Ganz richtig ist dies jedoch nicht. Wird der gesetzliche Erbe enterbt, behält er dennoch den Anspruch auf den Pflichtteil. Das Pflichtteilsrecht schränkt damit die Testierfreiheit des Erblassers ein.
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Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Pflichtteilsberechtigt sind nur die nächsten Angehörigen des Erblassers. Dazu gehören seine Kinder und Enkelkinder, der Ehegatte oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner sowie die Eltern des Erblassers. Andere Verwandte haben kein Pflichtteilsrecht. Insbesondere Bruder und Schwester sowie Onkel oder Tanten haben keinen Anspruch auf den Pflichtteil. Ist eine Person an sich pflichtteilsberechtigt, kommt diese aber auch nur zum Zuge, wenn ein jüngerer Abkömmling nicht vorhanden ist. Hinterlässt der Erblasser also ein Kind, sind die Eltern des Erblassers nicht pflichtteilsberechtigt, da das Kind vorrangig zum Zuge kommt.
Wann entfällt das Pflichtteilsrecht?
Wer die […]
Erbschaft ausschlagen oder Erbteil verkaufen
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Wer als Erbe berufen ist und die Erbschaft nicht annehmen möchte, kann die Erbschaft ausschlagen. Auf die Gründe kommt es nicht an. Das Recht, eine Erbschaft auszuschlagen, ist eine Konsequenz daraus, dass ein Erbe mit dem Ableben des Erblassers automatisch Erbe wird, wenn er als gesetzlicher oder als testamentarisch berufener Erbe Rechtsnachfolger des Erblassers wird. Die Ausschlagung kommt meist deshalb in Betracht, weil der Nachlass überschuldet ist und die Verbindlichkeiten die Vermögenswerte übersteigen. Ist man hingegen Miterbe einer Erbengemeinschaft, so kommt neben der Ausschlagung auch in Betracht, den Erbteil zu verkaufen.
Erben oder ausschlagen
Der Erbe kann die Erbschaft nur insgesamt annehmen oder insgesamt ausschlagen. Es besteht keine Möglichkeit, sich einzelne Vermögenswerte aus dem Nachlass herauszusuchen und den Rest auszuschlagen. Die Ausschlagung kann nicht mit einer Bedingung verbunden werden, dergestalt, dass der Erbe die Erbschaft ausschlägt, falls sie sich als überschuldet erweist. Umgekehrt kann er die Erbschaft auch nicht unter der Bedingung annehmen, dass sich die Erbschaft nicht als überschuldet erweist. Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben in Erbengemeinschaft, kann jeder Miterbe für sich allein die Erbschaft ausschlagen, unabhängig davon, welche Entscheidung die anderen Miterben treffen. Dabei muss jeder […]
Berliner Testament
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Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Im Unterschied zu einem einfachen Testament ist das gemeinschaftliche Testament ein gemeinsames Testament beider Partner. Darin können beide ihren Wunscherben bestimmen. Setzen sich die Partner gegenseitig zum alleinigen Erben des verstorbenen Partners ein, erbt der überlebende Ehepartner alles. Diese Variante des gemeinschaftlichen Testaments heißt Berliner Testament. Das Berliner Testament ist unter Ehepaaren, die gemeinsame Kinder haben, weit verbreitet.
Was ist der Anlass für ein Berliner Testament?
Anlass für ein gemeinschaftliches Testament ist oft der Wunsch der Partner, sich gegenseitig abzusichern. Vor allem, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, würde ohne Testament die gesetzliche Erbfolge greifen. Danach erben Ehepartner neben Kindern die Hälfte des Nachlasses, sofern sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten. Daraus ergibt sich bisweilen das Problem, dass auch die Kinder ihren gesetzlichen Erbteil einfordern und zu diesem Zweck Vermögenswerte zu Geld gemacht werden müssen. Wenn, wie so oft, das Einfamilienwohnhaus der Familie das wesentliche Vermögen ausmacht, kann der überlebende Ehepartner gezwungen sein, das Haus zu Lebzeiten verkaufen zu müssen, nur damit er den Erbteil der Kinder auszuzahlen kann. Auch ein Nießbrauch für den überlebenden Ehegatten […]
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